Jobsuche mit Vitamin B
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Was kostet meine Dienstleistung?

Analyse/Angebot

285 EURO

AnalysePlus/Angebot

385 EURO

Der Beginn und erste Schritt besteht in Ihrer Beauftragung zur Analyse mittels Ihrer Überweisung (siehe IBAN -> Impressum & Kontakt). Die Analyse endet mit einem Festpreisangebot. Das Angebot enthält den detaillierten Leistungsumfang und das Gesamthonorar, abgestuft nach Beauftragungsvarianten. Die AnalysePlus enthält zusätzlich zum Angebot ein kurzes Feedback zur Analyse/Bewertung. Bei einer aktiven Beauftragung setzt sich das Honorar aus folgenden Komponenten zusammen:

Leistungshonorar

Das Leistungshonorar beinhaltet die Kosten für die Auswahl passender Unternehmen, die Akquisition/Anbahnung bei Ihren potentiellen neuen Arbeitgebern, etc.. Es ist fällig bei Beauftragung.

Erfolgshonorar

Das Erfolgshonorar wird zur Hälfte nach erfolgreicher Vermittlung, also mit Abschluss des neuen Arbeitsvertrages, fällig. Mit Abschluss der Probezeit wird die zweite Hälfte fällig.

Bei der Honorarkalkulation orientiere ich mich nicht am Gehalt, sondern am individuellen Aufwand zur Leistungserbringung. Insofern ist eine Schätzung vorab nicht möglich. Das Gesamthonorar ist zur Hälfte (50 %) erfolgsabhängig und wird regulär hälftig vom zukünftigen Unternehmen übernommen. Ein Angebot zur aktiven Beauftragung erfolgt "nur" bei positiven Voraussetzungen. Somit empfehle ich bei drohender oder bestehender Kündigung, Freistellung oder Arbeitslosigkeit eine frühzeitige Analyse. Eine Vermittlung dauert regulär mindestens sechs Monate.

Bei einer passiven Beauftragung entfällt das Leistungshonorar und somit die anbahnende Leistungserbringung. Das Erfolgshonorar wird nicht vom zukünftigen Unternehnmen übernommen. Die Analyse ist notwendig.

Bei einer kostenlosen Beauftragung entfällt das Leistungs- und Erfolgshonorar und somit die anbahnende Leistungserbringung. Das Beantworten der Fragen zur Analyse ist notwendig, aber kostenlos.

Zur Info: Was ist der Unterschied zwischen aktiver und passiver Beauftragung?

Erfolgsgarantie: Sollte nach erfolgreicher Vermittlung das neue Arbeitsverhältnis während der Probezeit enden, so entfällt bei einer direkten Neubeauftragung das Leistungshonorar.

Habe ich Ihr Interesse geweckt?